Deutscher Gehörlosen-Bund e.V.
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Das 2. Staatenprüfverfahren zur UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland ist bereits gestartet.

02. Oktober 2018

Am Freitag, den 21.09.2018, hat das Verbändebündnis der Zivilgesellschaft (Deutscher Behindertenrat, Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, die Fachverbände für Menschen mit Behinderung und die Liga Selbstvertretung) mit einer Delegation von acht Personen (Dr. Sigrid Arnade, Martina Heland-Gräf, Andrea Fabris, Joachim Busch, Verena Bentele, Dr. Thorsten Hinz und Daniel Büter) an der nicht öffentlichen Sitzung im Palais des Nations in Genf teilgenommen, um mit dem UN-Fachausschuss für Menschen mit Behinderungen (UN-Fachausschuss) die „Prüfungsfragen“ für Deutschland zu beraten. Diese Sitzung wurde in Internationale Gebärden (International Sign/IS) und Schriftsprache übersetzt.


Foto: Sozialverband VdK

Anfangs haben wir die Redezeit (15 Minuten) genommen und unser Statement vorgetragen.

Eine Information, die besonders für Gehörlose und andere Menschen mit Hörbehinderungen wichtig ist:

Es gibt in Deutschland einen Zwei-Klassen-Zugang zu Informationen, weil der private Rundfunk nicht zur Barrierefreiheit verpflichtet ist. Beim öffentlich-rechtlichen Fernsehen gab es in den letzten Jahren eine positive Entwicklung. Im privaten Fernsehen sind nur 9-13 % der Sendungen mit Untertiteln versehen. Eine Audiodeskription oder der Einsatz von Gebärdensprache finden nicht statt und sind auch nicht geplant. Auch Kultur- und Freizeitveranstaltungen sind häufig weder baulich noch sprachlich barrierefrei.

Die Deutsche Gebärdensprache ist zwar als Sprache in Deutschland anerkannt, jedoch nicht im Sinne der europäischen Charta als Regional- oder Minderheitensprache. Sie wird nicht regelhaft als Fremdsprache in Schulen angeboten und es gibt kaum Lehrer, welche die Deutsche Gebärdensprache ausreichend beherrschen.

Anschließend hat der UN-Fachausschuss viele Fragen an uns gestellt. Davon hat Daniel Büter zwei Fragen über die Situation der modernen Technologie bzw. über technische Lösungen für Gehörlose und angemessene Vorkehrungen, z.B. Untertitel und Gebärdensprachdolmetscher für Studenten an der Universität in Bezug auf die UN-BRK Artikel 9, 11, 21, 24, 29 und 30 beantwortet: Es gibt bei dem Notruf für Gehörlose und andere Menschen mit Hörbehinderungen etwas Positives, nämlich die 24-stündige Verfügbarkeit des Telefonvermittlungsdienstes mit Dolmetschern für Gebärdensprache und Schriftsprache (Video Relay Service (VRS)), und zwar seit dem 01.07.2018. Aber es gibt auch Negatives, vor allem, dass die Bundesregierung bis jetzt noch keine staatliche Notruf-App eingeführt bzw. angeboten hat. Beim Telefonieren müssten die Gehörlose und andere Menschen mit Hörbehinderungen die Grundgebühr (5 Euro monatlich) und zusätzliche Kosten (0,14 oder 0,28 € pro Minute) zur privaten Nutzung der VRS selbst zahlen. Das ist eine deutliche Benachteiligung für uns. Beim Studium werden die Dolmetscher für Gebärdensprache und Schriftsprache an den Universitäten zur Verfügung gestellt. Doch auch das ist problematisch, da die Dolmetscherkosten für den zweiter Studiengang meistens nicht akzeptiert bzw. übernommen wurden.

 

Fotos: H.- Günter Heiden und EDF

Das Update und die Vorschläge für die Fragenliste zur 2. Staatsprüfung Deutschlands von einem zivilgesellschaftlichen Verbändebündnis wurden auf der Internetseite des „UN-Fachausschusses“ bereits aufgenommen.

Anschließend wurde vom UN-Fachausschuss mit 18 Mitgliedern die Fragenliste ("List of issues prior to reporting - LoIPR") erstellt und veröffentlicht, die die Grundlage für den neuen 2. Staatenbericht sein wird. Die Bundesregierung muss nun auf diese Fragenliste innerhalb eines Jahres antworten und daraus einen Umsetzungsbericht erstellen.

Die Pressemitteilung 08/2018 in pdf-Datei können Sie herunterladen und gerne weiterleiten.

Literaturquelle:


DGB-Film 2/2018 in Gebärdensprache über Pressemitteilung 5/2018 "Aktueller Stand zum Umsetzungsprozess der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland"

22. Juli 2018


Aktueller Stand zum Umsetzungsprozess der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland

03. Juli 2018

Im Jahr 2015 prüfte der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen den ersten deutschen Staatsbericht zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Die abschließenden Bemerkungen (Concluding Observations) über den ersten Staatsbericht Deutschlands wurden am 13. Mai 2015 veröffentlicht. Die Empfehlungen für die Umsetzung der UN-BRK wurden durch Bund, Länder und Kommunen angenommen und seither wurde daran gearbeitet. Der UN-Fachausschuss fordert den Vertragsstaat nun dazu auf, bis spätestens 24. März 2019 seinen zweiten und dritten Bericht vorzulegen und darin die Informationen der vorliegenden abschließenden Bemerkungen zur Umsetzung aufzunehmen.

Der Deutsche Gehörlosen Bund e.V. hat im April und Mai 2018, zusammen mit seinen 26 Mitgliedsverbänden (Landes- und Fachverbänden) und beteiligten Experten, eine Fragenliste im Zusammenhang mit dem zweiten Zyklus der Staatenprüfung Deutschlands formuliert. Am 15.05.2018 wurde die Fragenliste an das Kernteam, bestehend aus dem Deutschen Behindertenrat, der BAG der Freien Wohlfahrtspflege, den Fachverbänden für Menschen mit Behinderung und der LIGA Selbstvertretung, versendet.

Am 20. Juni 2018 hat dieses Kernteam eine Gesamtfragenliste, die inzwischen von über 50 Verbänden mitgetragen wird, und ein Update an die UN-Berichterstatter nach Genf übersandt. Das gemeinsame Ziel war es, die zivilgesellschaftlichen Kräfte zur 2. Staatenprüfung Deutschlands erneut zu bündeln. Von unserer Seite wurden diverse Vorschläge und Begründungen in diese Gesamtfragenliste aufgenommen.

Die zweite Staatenprüfung Deutschlands soll nach dem sogenannten vereinfachten Verfahren am 21. September 2018 in Genf stattfinden. Deutschland wird diesbezüglich nur Stellung zur Fragenliste nehmen. Diese Stellungnahme muss binnen sechs Monaten erfolgen. Anschließend erfolgt dann die Prüfung vor dem UN-Ausschuss in Genf, die im Frühjahr 2019 zu erwarten ist.

Im Sommer 2018 wird der Forderungskatalog des Deutschen Gehörlosen-Bundes e.V. neu überarbeitet und aktualisiert. Er wird für die Diskussion bei der DGB-Bundesversammlung vom 26.-28. Oktober 2018 in Magdeburg vorbereitet.

Die Pressemitteilung 05/2018 in pdf-Datei können Sie herunterladen und gerne weiterleiten.

Literaturquellen:


Entstehung

Der WFD (Weltverband der Gehörlosen mit Lisa Kaupinnen) hat an dieser Konvention mitgearbeitet und die Interessen der weltweiten Gehörlosengemeinschaft darin einfließen lassen (vor allem in Artikel 2, 9, 21, 24, 30).

Viele Informationen zum BRK (oder UN-Konvention) finden Sie hier:
UN-Konvention - Übersetzung mit Gebärdensprachvideos
UN-Konvention - deutsche Übersetzung der Bundesregierung
UN-Konvention - Schattenübersetzung des Netzwerk Artikel 3 e.V. und Hintergrundinformationen zu der Übersetzung


Die Behindertenrechtskonvention (BRK)

Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen (Behindertenrechtskonvention [BRK] ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der bereits bestehende Menschenrechte für die Lebenssituation behinderter Menschen konkretisiert. Daher finden sich grundlegende Menschenrechte im Vertragstext wieder, wie das Recht auf Leben oder das Recht auf Freizügigkeit.

Ziel des Übereinkommens ist, die Chancengleichheit behinderter Menschen zu fördern und ihre Diskriminierung in der Gesellschaft zu unterbinden. Dabei soll stärker als bisher das kritische Potenzial der Menschenrechte gegen unfreiwillige Ausgrenzungen aus Gemeinschaften oder der Gesellschaft entfaltet werden.

Während in Deutschland noch immer von Integration gesprochen wird, geht die UN-Konvention einen Schritt weiter und verlangt die soziale Inklusion. Das heißt im vollen Umfang an der Gesellschaft teilzuhaben und dabei Autonomie und Unabhängigkeit zu wahren. Unter den Allgemeinen Grundsätzen (Art. 3) heißt es: „Die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft“. „Die Achtung vor der Unterschiedlichkeit von Menschen mit Behinderungen und die Akzeptanz dieser Menschen als Teil der menschlichen Vielfalt und der Menschheit“.

Entwicklung der Behindertenrechtkonvention (BRK) seit 2009:

  • BRK wurde am 26.3.2009 in Deutschland ohne Vorbehalte ratifiziert.
  • Seit Juni 2011 gibt es einen Nationalen Aktionsplan des Bundes
  • In 11 Bundesländern gibt es auch Aktionspläne, 4 Bundesländer planen und bereiten es vor. In Sachsen wird es nicht geplant.
  • Die Bundesregierung hat einen Staatenbericht im August 2011 vorgelegt.
  • Dies wird in Genf im Herbst 2014 geprüft.
  • Parallel wurde eine BRK-Allianz mit fast 80 Verbänden gegründet, die das Ziel haben, die Umsetzung der BRK in Deutschland zu verfolgen, gemeinsam es zu analysieren und Forderungen aufzustellen.
  • Die BRK-Allianz hat zum Staatenbericht einen Parallelbericht verfasst (www.brk-allianz.de ) und diese März 2013 veröffentlicht.

Umsetzung der Behindertenrechtskonvention (BRK) wird 2014 international geprüft. 

Im September 2014 prüft der UN-Fachausschuss in Genf inwieweit Deutschland die Richtlinien der BRK umsetzen konnte. Dieses Verfahren birgt für alle Menschen mit Behinderung die Chance, ihre Rechte zu stärken und gilt für alle menschenrechtlichen Übereinkommen. Der UN-Fachausschuss kann strittige Punkte klären und in ein internationales Verhältnis setzen. Diese Prüfverfahren sind für die jeweiligen Staaten nicht immer angenehm, da nicht nur Erfolge hervorgehoben werden, sondern auch Defizite kritisiert. Doch ein Staat, der den offenen Dialog sucht, kann Glaubwürdigkeit erlangen und dazu beitragen, die Rechte der Menschen mit Behinderung auszubauen.

Da Deutschland die BRK unterschrieben hat, hat es sich verpflichtet, die Richtlinien möglichst schnell umzusetzen. Ob und inwieweit dies gelungen ist, wird regelmäßig mit Hilfe eines Prüfberichtes kontrolliert.
Dieses Verfahren besteht aus vier Schritten:

  1. Deutschland hat 2011 den Staatenbericht dem UN-Fachausschuss vorgelegt.
  2. Deutschland muss ab April 2014 weitere spezifischere Fragen („List of Issues“) beantworten. Innerhalb von drei Monaten sollen aktuelle Daten zur Umsetzung bearbeitet und eine differenzierte Beantwortung der Fragen erfolgen.
  3. Die Antworten werden dann im Rahmen einer Diskussion („Constructive Dialogue“) besprochen. Dieser Dialog findet vom 15. September bis zum 3. Oktober in Genf statt. Deutschland schickt dazu eine Delegation nach Genf, die dem Ausschuss Rede und Antwort stehen müssen.
  4. Der UN-Fachausschuss verarbeitet den Dialog in einem Abschlussbericht („Concluding Observations“) und wird diesen voraussichtlich Anfang Oktober 2014 veröffentlichen.

Diese abschließenden Bemerkungen enthalten auch Empfehlungen an die Bundesrepublik Deutschland, wie die Richtlinien der BRK weiter umgesetzt werden können.
In diesem Verfahren vertritt die Bundesregierung Deutschland. Als so genannter Focal Point koordiniert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Beteiligung der Bundesministerien und der Länder. Parlamente in Bund und Ländern können Berichte einsehen und so weitere Impulse zur Umsetzung geben.
Indem sie dieses Thema so in die Öffentlichkeit rücken, fördern sie automatisch die Transparenz des Verfahrens und stellen sicher, dass auch die Gesellschaft alles mitverfolgen kann.
Landespolitiker/innen sind besonders im Bereich der Bildung gefragt, der schließlich Ländersache ist. Sie können als Beobachter/innen und Teil der Delegation nach Genf reisen und dem Fachausschuss Rede und Antwort stehen. Zivilgesellschaftliche Organisationen spielen als Informanten eine große Rolle.

Neben der nationalen Monitoring-Stelle hat sich 2011 die BRK-Allianz (www.brk-allianz.de) zusammengefunden. Dies ist eine Allianz aus 78 Vertretern aus Vereinen und Verbänden von der Behindertenhilfe bis zur Behindertenwohlfahrt, die einen eigenen Parallelbericht erstellt und diesen der Bundesregierung im März 2013 als auch dem UN-Fachausschuss übergeben hat. Auch der Deutsche Gehörlosen-Bund ist dort Mitglied und hat viel beim Parallelbericht mitgewirkt.

Des Weiteren hat die BRK-Allianz im Dezember 2013 Vorschläge zu den Fragen auf der „List of Issues“ eingereicht. Sowohl der Fachausschuss selbst kann die Umsetzung nach Beendigung des Verfahrens überprüfen indem er Zwischenberichte anfordert. Doch auch die Monitoring-Stelle und zivilgesellschaftliche Organisationen sind hier abermals gefragt. Auch die Parlamente der Länder und der Bundestag können die abschließenden Bemerkungen nutzen, um die Umsetzung der BRK weiter voranzutreiben. 


Vorlage vom Deutschen Gehörlosen-Bund e.V. (Stand: 23.6.2015)

Abschließende Bemerkungen über den ersten Staatenbericht Deutschlands

Vorlage vom Deutschen Gehörlosen- Bund e.V. können SIe hier lesen.


Abschließende Bemerkungen über den ersten Staatenbericht Deutschlands

Vereinte Nationen CPRD

Die Bermerkungen über den ersten Staatenbericht Deutschlands finden Sie hier.


Für Selbstbestimmung, gleiche Rechte, Barrierefreiheit, Inklusion!

Erster Bericht der Zivilgesellschaft zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland

Der erste Bericht der Zivilgesellschaft zur Umsetzung finden Sie hier.


5 Jahre Behindertenrechtskonvention

20. Mai 2014

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist seit 2009 für Deutschland verbindlich.

Daher fand eine gemeinsame Veranstaltung der Behindertenbeauftragten Verena Bentele und der BRK-Allianz am 17. März 2014 im Berliner Kleisthaus statt.

Vom Deutschen Gehörlosen-Bund e.V. war Cornelia v.Pappenheim sowie Mark Zaurov, Carola Szymanowicz und Gudrun Marklowski-Sieke anwesend.

Es gab einen Vortrag von Herrn Lachwitz, Präsident Inclusion International, London mit dem (Thema: „Die Umsetzung der UN - Behindertenrechtskonvention im internationalen Vergleich - Tendenzen und Praxisbeispiele“.

Anschließend berichtete Frau Dr. Schulze, LL.M. (Menschenrechtskonsulentin & Vorsitzende, MonitoringAusschuss.at zur Einhaltung der UN-BRK in Österreich) über die Situation im Nachbarland und über die gerade erfolgte Staatenprüfung.

Nach der Einleitung von Frau Bentele, Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, begrüßten Herr Christoph Strässer, Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, und Frau Anette Kramme, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales , die TeilnehmerInnen.

Anschließend bilanzierte Frau Dr. Sigrid Arnade (Sprecherin der BRK-Allianz) 5 Jahre BRK in Deutschland:

Positive Aspekte:

  • In Deutschland wird die BRK strukturell umgesetzt mit Forcal Points, einer Monitoring-Stelle und einem Koordinierungsmechainismus. Auch werden die Aktionspläne für nötig erachtet, bzw. die Verbände in Konferenzen und Gremien mit einbezogen.

Kritikpunkte:

  • Im Nationalen Aktionsplan und in der deutschen Behindertenpolitik fehlen die Menschenrechtsperspektive und verpflichtende Zielvorgaben.
  • Menschenrechte unter Kostenvorbehalt
  • Umsetzung des Konzeptes der „angemessenen Vorkehrungen“ wurde nicht gemacht.
  • Keine echte Partizipation, sondern einseitige Festlegungen
  • Keine Beteiligung bei der Übersetzung des Behindertenrechtkonvention auf Deutsch – daher falsche amtliche Übersetzung
  • Keine gemeinsamen Beteiligungsstandards
  • Frauen mit Behinderungen sind oft von Gewalt betroffen. Trotzdem gibt es kein Recht auf Pflegekräfte des eigenen Geschlechts.
  • Eltern mit Behinderungen haben bislang keinen Rechtsanspruch auf Elternassistenz oder begleitete Elternschaft.
  • Zwangseinweisungen und –behandlungen in der Psychiatrie / Unterbringungsgesetze sind zu überarbeiten
  • Das Betreuungsrecht muss entsprechend der unterstützenden Entscheidungsfindung weiterentwickelt werden.
  • Bundesteilhabegesetz muss vorangetrieben werden.
  • Private Rechtsträger werden nicht gesetzlich zur Barrierefreiheit verpflichtet (wie von der UN empfohlen)
  • Gruppen behinderter Menschen werden pauschal vom Wahlrecht ausgeschlossen.

Nachmittags wurden Arbeitsgruppen mit den folgenden Themen aufgestellt und für die nächsten 5 Jahren weitere Schritte erarbeitet:

  1. Anforderungen an ein Bundesteilhabegesetz
  2. Entwicklung von Partizipationsstandards
  3. Aktionsplan 2.0
  4. Bewusstseins-/ Menschenrechtsbildung

 


Parallellbericht zum Staatenbericht

20. Januar 2014

Die Staatenberichte sollen aufzeigen, wie der Vertragsstaat seine durch den Beitritt zur Konvention übernommenen Verpflichtungen umgesetzt hat. Sie werden im CPRD-Ausschuss geprüft und kommentiert.

Der Parallelbericht aus der Zivilgesellschaft ist für den Ausschuss eine wichtige Informationsquelle, um Fortschritte bei der Umsetzung der Konvention beurteilen zu können.

Neben der nationalen Monitoring-Stelle hat sich daher 2011 die BRK-Allianz (www.brk-allianz.de) zusammengefunden. Dies ist eine Allianz aus 78 Vertretern aus Vereinen und Verbänden von der Behindertenhilfe bis zur Behindertenwohlfahrt, die einen eigenen Parallelbericht erstellt und diesen der Bundesregierung im März 2013 als auch dem UN-Fachausschuss übergeben hat. Auch der Deutsche Gehörlosen-Bund ist dort Mitglied und hat viel beim Parallelbericht mitgewirkt.

Der 80-seitige 1. Bericht der BRK-Allianz wurde im Januar 2013 vom Plenum der BRK-Allianz verabschiedet und Ende März 2013 an Bundestag und Bundesregierung übergeben. Die englische Übersetzung wurde Ende 2013 an den CPRD - Ausschuss (UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen) in Genf übersandt.

Dezember 2013 fand ein Treffen in Berlin mit Frau Diane Mulligan, Länderberichterstatterin für Deutschland beim CRPD-Ausschuss  statt, wo Cornelia von Pappenheim für den Deutschen Gehörlosen-Bund e.V. und Gudrun Sieke für den Bundesarbeitsgemeinschaft der Taubblinden e.V. zugegen waren.

Dort wurden wichtige Fragen festgelegt, die dann der CPRD-Ausschuss der Bundesregierung vorlegen wird.

Hier ist die "List of Issues" - Vorschlag von der BRK-Allianz - die besprochen wurde.

Informationen zum CPRD-Aussschuss hier.

Parallelbericht in deutscher Übersetzung
Parallelbericht in englischer Übersetzung
Parallelbericht in Deutscher Gebärdensprache (Kurzfassung)
Parallelbericht in leichter Sprache


Stellungnahme zum Entwurf des 1. Staatenberichtes

08. Juli 2011 | Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. schließt sich verschiedenen Behindertenverbänden und dem Deutschen Behindertenrat an, und verweigert eine inhaltliche Stellungnahme zum Entwurf des Ersten Staatenberichts der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung der UN-BRK.

Lesen Sie hier die Stellungnahme.


Massnahmenkatalog zum Nationalen Aktionsplan

09. Mai 2011 | Stellungnahme des DGB's zum Entwurf des Nationalen Aktionsplanes

Anlässlich der Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) hat die Bundesregierung einen Nationalen Aktionsplan konzipiert, der voraussichtlich Ende März 2011 veröffentlicht wird.

Zur Gestaltung des Aktionsplanes gab es 2010 drei Fachtagungen in Berlin (26.03., 23.06., 4.11.2010), an denen der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. teilgenommen und seine Forderungen und Wünsche geäussert hat.

Speziell für Gehörlose und Menschen mit Hörbehinderung müssen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der derzeitigen behindertenpolitischen Situation getroffen werden, da unsere Anliegen häufig übersehen oder vergessen werden.

Um diese speziellen Bedürfnisse zu verdeutlichen, haben wir einen Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen erstellt, der unsere bzw. die Forderungen der gehörlosen und hörbehinderten Menschen in Deutschland der UN-BRK darstellt.

Diesen Maßnahmenkatalog möchten wir Ihnen hiermit zur Kenntnis und Berücksichtigung geben. Auf Grundlage dieser Forderungen wird der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. in den kommenden Jahren seine Arbeit konzipieren und entwickeln.

Unsere Mitgliedsverbände sind dazu aufgerufen, sich an unseren Forderungen zu orientieren, eigene Maßnahmen zu formulieren und / oder eigene Aktionspläne für ihre Bundesländer zu erstellen.

Ziel ist, bis zum Jahr 2014 eine Vielzahl dieser Maßnahmen in die Realität umgesetzt zu haben, um den gehörlosen Mitbürgerinnen und Mitbürgern somit weitgehende Barrierefreiheit und Zugänglichkeit in allen Lebensbereichen zu ermöglichen.