Deutscher Gehörlosen-Bund e.V.
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Stellungnahme "Musikperformance und Empowerment"

17. Dezember 2019

 Hintergrund
Das Thema Musikperformance beschäftigt unsere Gehörlosen-/Gebärdensprachgemeinschaft (sprich: taube, schwerhörige und hörende Gebärdensprachnutzer/-innen) – und das zu Recht, denn die Anzahl der in Musikkonzerten performenden hörenden Dolmetscher/-innen für Deutsche Gebärdensprache und Deutsche Sprache nimmt zu. Dies stellt alle unmittelbar Beteiligten, insbesondere die gehörlosen Menschen, aber auch ihre Umgebung, vor erhebliche Herausforderungen. Die Begeisterung darüber, wie die Liedtexte, Rhythmen, Melodien und Tanzeinlagen durch die Gebärdensprache sichtbar werden, ist riesengroß.

Auf einmal entsteht in der Öffentlichkeit der Eindruck, dass auch gehörlose Menschen Zugang zur Musik haben. Was die Dolmetscher/in auf der Bühne angeblich dolmetschen, ist keine Übersetzung des Liedtextes, sondern vielmehr eine Performance. Somit sind vorhandene Liedtexte nicht wirklich für Gehörlose verständlich. Fragen über die Gebärdensprache und Gehörlosenkultur von Veranstalter/-innen und hörenden Konzertteilnehmer/-innen wurden nach Konzerten von einigen hörenden Dolmetscher/-innen, die selber nicht betroffen sind, beantwortet.

Martin Vahemäe-Zierold brachte mit einem Beitrag in der taz die Debatte um das Thema Dolmetschen und Musik ins Rollen („Eine optische Täuschung“ in taz, 25.08.2018). Aus der Sicht einer tauben Person äußerte er sich wie folgt: „Beim Übersetzungsvorgang sind die Dolmetscher/-innen sowohl Sprachmittler/-innen als auch Kulturmittler/-innen. Übersetzungen etwa von spanischsprachigen Liedtexten ins Englische werden in der Regel von englischen Muttersprachler/-innen erarbeitet. Warum kommen im Bereich des gebärdensprachlichen Musikdolmetschens trotzdem kaum taube Muttersprachler/-innen zum Zuge? Die Auftraggeber/-innen wissen es meist nicht besser. Wer es aber besser wissen könnte und sollte – das sind die hörenden Dolmetscher/-innen.“

Es wurde ein Unterschied zwischen der Verdolmetschung von Liedtexten in Gebärdensprache und Musikperformance festgestellt. Die Aufgabe eines/einer Dolmetscher/-in ist klar definiert, und zwar übersetzt er/sie eine Ausgangssprache in eine Zielsprache und überwindet auf diesem Weg Sprachbarrieren zwischen Menschen. Nicht mehr und nicht weniger. Da ist die Definition klar. Anders ist es bei einer Verdolmetschung von Liedtexten in Gebärdensprache: Hierbei werden die Lieder nicht nur Wort für Wort übersetzt, sondern sie müssen auch interpretiert werden, und es muss den Gefühlen Ausdruck verliehen werden. Damit bewegt man sich schon in Richtung Musikperformance. Bei einer intensiven Auseinandersetzung und Zusammenarbeit mit dem/der Musiker/-in, den Liedern, der Bühne und den Instrumenten geht es um die Suche nach einer eigenständigen künstlerischen Ausdrucksform. Diese Chance bzw. Möglichkeit wurde tauben Performer/-innen bislang mehr oder weniger verwehrt. Aus diesem Grund hat der Deutsche Gehörlosen-Bund eine Arbeitsgruppe „Deaf Performance“ ins Leben gerufen. Diese Arbeitsgruppe möchte auf verschiedene Weise die künstlerischen Fähigkeiten gehörloser Performer/-innen durch Konzerte, Musicals und verschiedene Musik- und Tanzprojekte entwickeln. Denn die Musikperformance bietet viele Möglichkeiten für die Ausbildung aller Fähigkeiten, bei denen der Schwerpunkt darauf liegt, konzeptuelle Interpretationen und musikalische Strukturen zu bilden.

Der Leitgedanke der Inklusion und der UN-Behindertenrechtskonvention „Nichts über uns ohne uns“ ist in diesem Zusammenhang zu betonen. Denn die Kehrseite dieser Begeisterung über die Verdolmetschung von Liedertexten in Gebärdensprache und Musikperformances ist, dass die gehörlosen Menschen auf schmerzhafte Weise erleben und erfahren müssen, wie ihre eigene Gehörlosenkultur durch eine andere kulturelle und sprachliche Gruppe, zum Teil auch nicht authentisch, vertreten wird. Die Folge ist, dass gehörlose Menschen wieder marginalisiert und ihre eigenen Stimmen und Meinungen nicht gehört werden. Dies lässt in der Öffentlichkeit ein Bild entstehen, wonach gehörlose Menschen nicht in der Lage sind, sich selbst darzustellen und ihre eigene Kultur und vor allem die Gebärdensprache zu vertreten.

Es gibt jetzt eine Gruppe namens „Deaf Performance Now“, um die es hier auch geht. Diese Gruppe von tauben und hörenden Aktivisten*innen entstand, nachdem sie lange mitansehen mussten, wie sich einige hörende Dolmetscher an den kulturellen Errungenschaften von der sprachlichen Minderheit wie die Gebärdensprache und Gehörlosenkultur bedienen. Die eigentlichen Urheber/-innen der Gebärdensprache erfahren nichts von Glamour und Erfolg. Der Deutsche Gehörlosenbund versteht ihren Protest als ein Aufbegehren gegen Marginalisierung ihrer Gehörlosenkultur.

UN-Behindertenrechtskonvention
Begriffe wie Würde, Barrierefreiheit, Chancengleichheit, Inklusion, Selbstbestimmung, Empowerment und Partizipation können als zentrale Leitbegriffe der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung verstanden werden.

Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit zu geben, ihr kreatives, künstlerisches und intellektuelles Potenzial zu entfalten und zu nutzen, nicht nur für sich selbst, sondern auch zur Bereicherung der Gesellschaft. (Artikel 30 Abs. 2 der Konvention).

In einem Essay zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen stellt H. Bielfeldt klar, dass „Menschenrechtskonventionen dem ‚Empowerment‘ der Menschen dienen. Sie leisten dies, indem sie Ansprüche auf Selbstbestimmung, Diskriminierungsfreiheit und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe formulieren, sie rechtsverbindlich verankern und mit möglichst wirksamen Durchsetzungsinstrumenten verknüpfen.“ (Deutsches Institut für Menschenrechte, H. Bielfeldt 2009)

In seinem Artikel führt H. Bielfeldt aus, dass es „im Wortlaut an die im Rahmen des Europarats entwickelten Standards zur Anerkennung der kulturellen Identität von nationalen Minderheiten“ erinnere, wenn gefordert wird, „(…) die ‚linguistische Identität der Community der Gehörlosen‘ anzuerkennen und zu fördern“ (Deutsches Institut für Menschenrechte, 2009).

Die Gebärdensprachgemeinschaft will einen anderen Zugang zum Thema Musikperformance eröffnen und ihre eigenen Potenziale in den Blick der Konzertveranstalter/-innen rücken. Das Ziel von Empowerment ist, für gehörlose Menschen die Möglichkeiten zu schaffen und zu er-weitern, über ihr eigenes Leben und ihre eigene Kultur zu bestimmen und ihr Potenzial zu nutzen. Die Gebärdensprache ist ihr Menschenrecht.

Taube Performer/-innen
Taube Performer/-innen und Musiker/-innen sind unter anderem „handverlesen“ mit zahlreichen tauben Performer/-innen, wie die tauben Gebärdensolistinnen C. Schönfeld und K. Wedel für H. Oehring Konzert, den Komponisten L. Beethoven oder Deaf Kat Night. Auf internationaler Ebene sind Signmark, die Perkussionistin E. Glennie, Rosa Lee Tim und MixitMusik zu nennen. Mit „VIER – ein Visuelles Musical“ kommen demnächst Auftritte in Gebärdensprache mit vier tauben Performer/-innen. Für taube Performer/-innen bietet sich eine Chance, ihr Leben zu leben, Karriere zu machen und ihrer Berufung zu folgen, indem sie ihre Sprache, die Gebärdensprache, zum Beruf machen.

Bei zahlreichen kleinen oder größeren Veranstaltungen, bei Musikvideos und sogar beim Eurovision Song Contest (ESC) etc. war die Zusammenarbeit zwischen tauben Performer/-innen und tauben und hörenden Dolmetscher/-innen bereits erfolgreich.

Daraus sollten sich in Zukunft Möglichkeiten für Konzertveranstaltungen entwickeln – und nicht nur dafür, sondern auch in anderen kulturellen Bereichen wie Theater, Tanz und Film. Notwendig sind darüber hinaus Sensibilisierungskurse, die die Beteiligten ermutigen, sich gegenseitig zu vertrauen und die jeweils eigenen Ressourcen einzusetzen und zu nutzen.

Dadurch wird die Gebärdensprache durch taube Personen auf unterschiedliche Weise präsentiert und diese fungieren als Vorbilder für Gehörlose aller Generationen, die aufgrund von Barrieren und ihren Diskriminierungserfahrungen keine oder wenig Möglichkeiten haben. Sie bekommen eine Chance, sich weiterzuentwickeln und ihr Leben in allen Lebenslagen zu verbessern. Dadurch wird ihr Selbstbewusstsein gestärkt und sie können selbstbestimmt ein unabhängiges Leben führen.

Der Deutsche Gehörlosen-Bund e. V. begrüßt es, wenn gehörlose Performer/-innen, Konzert-veranstalter/-innen und taube und hörende Dolmetscher/-innen aufeinander zugehen, um in einem gemeinsamen Prozess alle Seiten der Musikbranche zu beleuchten, zu diskutieren und eine Lösung für die Zukunft im Sinne der Gehörlosen-/Gebärdensprachgemeinschaft zu finden. Dazu können taube und schwerhörige gebärdensprachige Expert/-innen Beratungen sowie Vorträge, Seminare und Workshops anbieten.

Der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. folgt dem Leitgedanken aus Artikel 30, Absatz 4 der UN-BRK: „Menschen mit Behinderungen haben gleichberechtigt mit anderen Anspruch auf Anerkennung und Unterstützung ihrer spezifischen kulturellen und sprachlichen Identität, einschließlich der Gebärdensprachen und der Gehörlosenkultur.“ Die sprachlich-kulturelle Identität der Gehörlosen-/Gebärdensprachgemeinschaft kann nur bewahrt und gestärkt werden, wenn Gehörlose selbst ihre Gebärdensprache und ihre Gehörlosenkultur präsentieren und darüber sprechen sowie darüber aufklären. Wenn Inklusion in der Musikperformance gelingen soll, liegt es auf der Hand, dass hier gemeinsame Lösungen gefunden werden müssen. In diesem Fall ist eine Zusammenarbeit von Deaf Performer/-innen, tauben und hörenden Dolmetscher/-innen vonnöten.

Bearbeitet von Elisabeth Kaufmann, 1. Vizepräsidentin und Fachteamleiterin für Kultur

Literaturquellen:

  • Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
    URL: hier
  • TAZ „Eine optische Täuschung“
    URL: hier
  • Institut für Menschenrechte „Zum Innovationspotenzial der UN-Behindertenrechtskonvention“
    URL: hier
Die Stellungnahme 09/2019 in pdf-Datei können Sie herunterladen und gerne weiterleiten.