Deutscher Gehörlosen-Bund e.V.
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Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)

10. April 2019

Im Sommer 2018 wurde das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) durch die Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen geändert.

Der Deutsche Gehörlosen-Bund e. V. (DGB) sieht den vorgelegten Entwurf als einen notwendigen und richtigen Schritt an, die betreffenden Angebote der Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen des Bundes für Gehörlose und andere Menschen mit Hörbehinderungen in Gebärdensprache und Untertiteln zugänglich zu machen.

Der neue Entwurf ist viel schlüssiger und gegenüber der alten Verordnung vom 25.11.2016 nachgebessert.

Aus der Sicht des DGBs besteht Änderungsbedarf in drei Punkten:

1. § 4 Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache

Die Beschreibung der Webseiten („2. Hinweise zur Navigation“) hält der DGB nicht für sinnvoll, weil sie der Version BITV 2.0 aus dem Bereich blinder Menschen entlehnt wurde und dort sicherlich sinnvoll erscheint. Gehörlose Menschen aber sind visuell orientiert und können Webseiten optisch gut erfassen. Hier bedarf es keiner diesbezüglichen Erklärung.

Ein früherer Abteilungsleiter vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat sich dazu so geäußert:

„Es ist wie ein gut in Leder gebundenes Buch mit Goldverzierungen, von außen macht sich das gut. Schlägt man es auf, stößt man auf ein Inhaltsverzeichnis und dann nur noch auf leere Seiten, weil es keine Inhalte gibt.“

Es gibt genau das wieder, was wir auch von gehörlosen Bürgern als Rückmeldung erhalten.

Der DGB plädiert daher für das konkrete Benennen von Inhalten, die angeboten werden sollen.

Alle aktuellen Informationen, z. B. bei den Neujahrsansprachen, bei Podcasts von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, bei Pressemitteilungen aller öffentlichen Stelle des Bundes, sollen zu 100 % in Deutscher Gebärdensprache und mit Untertiteln übersetzt werden. Da Gehörlose und andere Menschen mit Hörbehinderungen den gleichen Zugang brauchen wie Hörende bzw. Menschen ohne Hörbehinderungen, auch da alle Informationen gleich sind. Das ist eine volle Barrierefreiheit und Zugänglichkeit!

Weiterhin plädiert der DGB für den Einsatz von Übersetzungen in die Gebärdensprache bei den sozialen Medienkanälen (Facebook, Twitter, Instagramm). Hier erkennt der DGB eine starke Tendenz der Bundesministerien, dort zu veröffentlichen.

 

 Entwurf der Verordnung zur Änderung der BITV 2.0 Unser Vorschlag
§ 4 Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache

Auf der Startseite einer Website einer öffentlichen Stelle sind gemäß Anlage 2 folgende Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache bereitzustellen:

1. Informationen zu den wesentlichen Inhalten,
2. Hinweise zur Navigation,
3. eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit,
4. Hinweise auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache oder in Leichter Sprache.

§ 4 Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache

1) Auf der Startseite einer Website einer öffentlichen Stelle sind gemäß Anlage 2 folgende Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache bereitzustellen:

1. Alle Informationen über die Organisation und zu den wesentlichen Inhalten,
2. Übersetzung von wesentlichen Inhalten,
3. eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit,
4. Hinweise auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache oder in Leichter Sprache.

2) Weitere Videos zu aktuellen Inhalten und Themen können von den Vorgaben der Anlage 2 abweichen. Ziel ist eine Erhöhung der Anzahl der Gebärdensprachvideos auf den Websites des Bundes. 

2. Anlage 2 (zu § 4 Teil 1)

Aus Sicht des DGB sollen die öffentlichen Stellen des Bundes mehr Gebärdensprachvideos mit Untertiteln produzieren. Die in der Anlage 2 genannten Anforderungen sollen künftig weiterhin für alle Punkte von §4 gelten. Es sollte aber dann zulässig sein, dass weitere Gebärdensprachvideos auch weniger strengen Maßstäben folgen können, so dass auch neue Formate entstehen können und somit die Produktion von Gebärdensprachvideos erleichtert wird.

3. § 6 Erklärung zur Barrierefreiheit und § 7 Überwachungsverfahren

Die Erklärung zur Barrierefreiheit sollte durch den EU-Durchführungsbeschluss 2018/1523 vom 11.10.2018 von Deutschland als Mitgliedstaat der EU als barrierefreies und maschinenlesbares Format jährlich bereitgestellt werden. Der Feedbackmechanismus und die Einbeziehung bzw. Partizipation von den Verbänden und Organisationen von Menschen mit Behinderungen in den Überwachungsverfahren werden mitbetrachtet bzw. mitgestaltet.
Der DGB befürwortet diese positiven Änderungen der BITV 2.0.

Daher fordert der DGB, dass die Erklärung zur Barrierefreiheit und der Bericht in Deutscher Gebärdensprache und mit Untertiteln bereitgestellt wird.

Für uns ist immer noch nicht klar, wer die Inhalte der Videos in Gebärdensprache und mit Untertiteln kontrollieren bzw. prüfen soll. Der DGB möchtet keine falschen Übersetzungen sehen und fordert Qualitätssicherung.

In Bezug auf die Artikel 9 und 21 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) hat Deutschland sich verpflichtet, die Zugänglichkeit von Informations- und Kommunikationsdiensten für Menschen mit Hörbehinderungen sicherzustellen.

Private Anbieter von digitalen Angeboten sind in Deutschland bisher nur indirekt über die UN-BRK zur Barrierefreiheit verpflichtet. Das heißt, über die BITV 2.0 und BGG sind private Träger im Bereich der Informationstechnik nicht verpflichtet, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten.

Bisher ist das Angebot der Barrierefreiheit nur auf freiwilliger Basis für private Träger gedacht, wobei sie gebeten sind, sich an der BITV 2.0 zu orientieren.

In den USA gilt seit 1990 der Americans with Disabilities Act (ADA). Der ADA verbietet bundesstaatsübergreifend die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung durch private Unternehmen und staatliche Institutionen.

In Österreich sind auch private Träger, die der Öffentlichkeit Waren oder Dienstleistungen anbieten, ganz allgemein verpflichtet, Barrierefreiheit herzustellen und angemessene Vorkehrungen zu treffen.

In dem Koalitionsvertrag von der CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode sollten durch Förderprogramme Anreize zur Verbesserung der Barrierefreiheit in den Kommunen gesetzt werden.

Daher fordert der DGB, dass das finanzielle Förderungsprogramm des Bundes, der Länder und der Kommunen zu Abbau und Erweiterung der Angebote von Gebärdensprache und Untertitel im privaten Sektor zur Verfügung gestellt werden sollte, um die Zugänglichkeit, Verständlichkeit und Teilhabe für Gehörlose und andere Menschen mit Hörbehinderung sicherzustellen.

Die Stellungnahme 05/2019 in pdf-Datei können Sie herunterladen und gerne weiterleiten.


DGB-Film 7/2018 in Gebärdensprache und mit Untertitel über Pressemitteilung 10/2018 "Mit dem SQAT-Verfahren können Gehörlose sich an die Schlichtungsstelle wenden, ..."

21. November 2018


Mit dem SQAT-Verfahren können Gehörlose sich an die Schlichtungsstelle wenden, wenn ein Konflikt, eine Benachteiligung oder eine kommunikative Barriere mit Trägern öffentlicher Gewalt des Bundes entstanden ist.

22. Oktober 2018

Durch die Novellierung des § 16 Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) wurde die unabhängige Schlichtungsstelle bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Anfang Dezember 2016 gegründet und aufgebaut.

Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und den sogenannten Trägern öffentlicher Gewalt des Bundes, also Ämtern und Behörden auf Bundesebene, wie Rentenversicherung oder Agentur für Arbeit, zum Thema Barrierefreiheit außergerichtlich zu behandeln, entstandene Konflikte zu lösen, Benachteiligung zu beseitigen bzw. verhindern und Barrierefreiheit herzustellen.

Einzelpersonen und Verbände können das Angebot der Schlichtungsstelle nutzen, wenn sie sich in ihren Rechten nach dem BGG verletzt sehen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos und es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Die schlichtenden Personen sind für eine unparteiische und faire Verfahrensführung verantwortlich und zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Mit dem SQAT-Verfahren (Abkürzung für Signing Question and Answer Tool) kann ein Gehörloser/eine Gehörlose einen Antrag in Deutscher Gebärdensprache stellen. Zuerst wird ein zweiminütiges Video in Gebärdensprache aufgenommen und an die Services abgeschickt. Die Services werden dann den Inhalt von Gebärdensprache in Schriftsprache übersetzen und an die Schlichtungsstelle per Mail zusenden. Danach wird die Schlichtungsstelle an die Services per Mail antworten. Die Services werden den Inhalt von Schriftsprache in die Gebärdensprache übersetzen und ein Video an den Gehörlosen oder die Gehörlose zurücksenden. Anschließend schaut der/die Gehörlose das Video. Das ist der vorgesehene Ablauf der SQUAT-Verfahren. Hier kann man sich den Aufklärungsfilm über das SQUAT-Verfahren anschauen.

Laut Jahresbericht 2017 wurden insgesamt 146 Anträgen bei der Schlichtungsstelle eingereicht, davon 62 unzulässige und 84 zulässige Anträge. Bisher hat es noch keine Anträge über das SQAT-Verfahren gegeben. Für Probleme mit den Landesbehörden, der Landesverwaltung, privaten Anbietern von Gütern und Dienstleistungen kann die Schlichtungsstelle nicht zur Verfügung stehen, sondern nur im Falle von Trägern öffentlicher Gewalt des Bundes als Ansprechpartner. Die mangelnde Inanspruchnahme kann aber auch am Fehlen der Informationsverbreitung liegen. Deshalb bittet der Deutsche Gehörlosen-Bund e. V. in dieser Pressemitteilung alle Gehörlosen und andere Menschen mit Hörbehinderungen, sich mit dem SQAT-Verfahren bei der Schlichtungsstelle zu melden, wenn ein Konflikt, eine Benachteiligung oder eine kommunikative Barriere in Bezug auf Träger öffentlicher Gewalt des Bundes entstanden ist.

Außerdem werden Dr. Rica Werner und Anne Katrin Lutz einen Vortrag über die Schlichtungsstelle am Freitag, den 26.10.2018 vom 14:00 bis 15:00 Uhr bei der Bundesversammlung in Magdeburg halten und die Delegierten der Mitgliedsverbände des DGB werden informiert.

Die Pressemitteilung 10/2018 in pdf-Datei können Sie herunterladen und gerne weiterleiten.


DGB-Film 1/2018 in Gebärdensprache über Pressemitteilung 4/2018 "Der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. fordert die Verpflichtung statt die Freiwilligkeit zur digitalen Barrierefreiheit im privaten Sektor!"

20. Juli 2018


Der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. fordert die Verpflichtung statt die Freiwilligkeit zur digitalen Barrierefreiheit im privaten Sektor!

03. Juli 2018

Am 14.06.2018 hat der Bundestag das geänderte Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), bezüglich des barrierefreien Zugangs zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen, durch die Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 mit dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD beschlossen. Darin geht es u.a. um die Beibehaltung der graphischen Programmoberfläche und Social Media-Angebote und die Einbeziehung der bundeseigenen Unternehmen (Deutsche Flugsicherung, Deutsche Bahn AG, LH Bundeswehr Bekleidungsgesellschaft mbH, HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH, Bundesdruckerei GmbH, etc.). Die AfD, die Linken und das Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen.

Der Entschließungsantrag vom Bündnis 90/Die Grünen wurde abgelehnt. Einen Antrag von den Linken, das Menschenrecht auf Barrierefreiheit umzusetzen und die Privatwirtschaft zu Barrierefreiheit zu verpflichten, lehnten CDU/CSU, SPD, AfD und FDP ab. Die Linken und das Bündnis 90/Die Grünen stimmten dafür.

Das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag (1. Lesung, Ausschussberatung, 2./3. Lesung) wurde mit unter einem Monat Bearbeitungszeit deutlich beschleunigt. Verbände und Selbsthilfeorganisationen haben nur eine Woche Zeit, eine Stellungnahme abzugeben. Dies ist unserer Ansicht nach nicht ausreichend und nicht angemessen. Die Möglichkeit Einfluss zu nehmen, wurde beschränkt. Wir benötigen mehr Zeit, um uns mit dem Thema digitale Barrierefreiheit auseinandersetzen zu können. Die Frist für Stellungnahmen sollte etwas länger sein.

Unverändert werden alle öffentlichen Stellen des Bundes dazu verpflichtet, die Videos ihrer Webseiten und Apps für Gehörlose und andere Menschen mit Hörbehinderungen in Gebärdensprache und mit Untertiteln zugänglich zu machen. Für uns ist immer nicht klar, wer die Inhalte der Videos in Gebärdensprache und mit Untertiteln kontrolliern bzw. prüfen soll. Wir möchten keine falschen Übersetzungen sehen und fordern Qualitätssicherung.

Mit dem Erwähnungsgrund 34 der EU-Richtlinie 2016/2102 als Empfehlung sollten die Mitgliedsstaaten dazu ermutigt werden, die Anwendung dieser Richtlinie auf private Stellen auszuweiten, welche Einrichtungen und Dienstleistungen anbieten, die der Öffentlichkeit offenstehen bzw. bereitsgestellt werden. Dies gilt u.a. in den Bereichen Gesundheitswesen, Kinderbetreuung, soziale Integration und soziale Sicherheit sowie in den Sektoren Verkehr, Strom, Gas, Wärme, Wasser, elektronische Kommunikation und Postdienste.

Wir sehen von der großen Koaltion (CDU/CSU und SPD) kein deutliches Signal, die digitale Barrierefreiheit im privaten Sektor auszubauen. Dies ist sehr bedauerlich und unverständlich für uns.

Die digitale Barrierefreiheit ist für den privaten Bereich in Deutschland noch immer nur freiwillig. Die Forderungen des Deutschen Gehörlosen-Bundes e.V., des Deutschen Behindertenrates sowie anderer Behindertenverbände, nach digitaler Barrierefreiheit in allen Bereichen, wurde erneut ignoriert. Wir empfinden diese Ignoranz als deutlichen Widerspruch zu unserem uneingeschränkten und selbstverständlichem Recht auf Teilhabe, wie es die UN-Behindertenrechtskonvention vorsieht.

Anders als Deutschland hat unser Nachbarland Österreich gezeigt, dass es mögich ist auch die Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit zu verpflichten. Deshalb fordert der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) auf, einen Referentenentwurf für die Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vorzulegen, die Schaffung einer gestuften gesetzlichen Pflicht zur Barrierefreiheit im Privatwirtschaft, verlängerte Klagefristen, die Schaffung eines Verbandsklagerechts und die Förderung der Diskriminierungsschutz durch angemessene Vorkehrungen im Sinne der UN-BRK (Artikel 2) aufzunehmen bzw. zu erweitern.

Am 14.06.2018 haben wir nachts die Debatte über die Umsetzung der EU-Richtlinie im Bundestag als Livestream in Gebärdensprache und mit Untertiteln verfolgt. Leider gab es einige technische Untertitel-Störungen und beide tauben Dolmetscher konnten zeitweise nicht weiter übersetzen. Solche technischen Störungen gilt es in Zukunft zu vermeiden, damit die Debatten barrierefrei verfolgt werden können.

Die Pressemitteilung 04/2018 in pdf-Datei können Sie herunterladen und gerne weiterleiten.

Literaturquellen:


Der bisherige Standard des Behindertengleichstellungsgesetzes darf nicht durch die Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 für Menschen mit Hörbehinderungen verschlechtert werden.

13. Juni 2018

Morgen soll das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (BT-Drucksache 19/2072) mit der 2. und 3. Lesung im Bundestag verabschiedet werden.

Wir sehen in dieser Umsetzung der EU-Richtlinie keine deutliche Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit für Menschen mit Hörbehinderungen. Die bisherige Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), vom 12.09.2011, stellt im internationalen Vergleich einen hohen Standard dar, z.B. im Hinblick auf Übersetzungen in Gebärdensprache und mit Untertiteln.

Ein weiterer kritischer Punkt ist, dass die bisherige Regelung „Internetauftritte und -angebote“ gestrichen werden soll. Stattdessen sollen nur Webseiten öffentlicher Stellen des Bundes (ab 23.09.2019) und mobile Anwendungen (ab 23.06.2021) im neuen BGG aufgenommen werden. Es besteht die Gefahr, dass die EU-Richtlinie hinter den bisherigem BGG zurückfällt. Dies sollte unbedingt vermieden werden.

Unsere Forderung bleibt unverändert und nachdrücklich, dass alle Webseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen in Gebärdensprache und mit Untertiteln barrierefrei gestaltet werden müssen, um die Verständlichkeit für Gehörlose und andere Menschen mit Hörbehinderung sicherzustellen.

Nicht nur Träger öffentlicher Gewalt, sondern auch andere Unternehmen, wie z.B. die Flugzeugsicherheit GmbH, die Deutsche Bahn AG, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, Entsorgungsfirmen, Wasserwerke, Energieversorger etc., sollen in das BGG miteinbezogen werden, um die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen weiter auszubauen.

Die Rechtsschutzmöglichkeiten (Schlichtungsverfahren und Klagemöglichkeiten) und der Feedbackmechanismus müssen für die Behindertenverbände ausgebaut und verbessert werden, z.B. im Hinblick auf Leistungsklagen statt Feststellungsklagen und verkürzte Antwortfristen (1 Monat ist zu lang).

Da die EU-Richtlinie zwar nicht verpflichtet, digitale Barrierefreiheit im privaten Sektor vorzuschreiben, unterstützen wir deshalb den Antrag der Fraktion DIE LINKE (BT-Drucksache 19/1342) uneingeschränkt und teilen das Ziel dieses Antrags, private Anbieter von Waren und Dienstleistungen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und im Behindertengleichstellungsrecht (BGG) zur Barrierefreiheit zu verpflichten.

Es ist sehr erfreulich, dass der Deutsche Bundestag die morgige Debatte über die Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 als Livestream in Gebärdensprache und mit Untertiteln auf seiner Webseite übertragen wird.

Die Stellungnahme 03/2018 in pdf-Datei können Sie herunterladen und gerne weiterleiten.


Bundesbehindertengleichstellungsgesetz

Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben am 28. Februar bzw. am 22. März 2002 das „Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze“ (Behindertengleichstellungsgesetz) beschlossen. Dieses ist zum 1. Mai 2002 in Kraft getreten.

Kernstück des Gesetzes sind die Gleichstellung Behinderter und die Herstellung barrierefrei gestalteter Lebensbereiche. Behinderte Menschen sollen zu allen Lebensbereichen einen umfassenden Zugang haben und nicht diskriminiert werden.

Das Bundesgleichstellungsgesetz erkennt dazu auch die Deutsche Gebärdensprache als eigenständige Sprache an (§ 6). Damit wird der langjährigen Forderung des Deutschen Gehörlosen-Bundes endlich Rechnung getragen.

Den aktuellen Gesetzestext können Sie hier herunterladen und durchlesen:

Nähere Erläuterungen dazu über die Qualifizierung über Gebärdensprachdolmetscherinnen finden Sie hier.

Schulungsbroschüre »Gleichstellungsregelungen leicht gemacht!« zum Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Die einzelnen Regelungsbereiche werden anhand praktischer Beispiele mit leicht verständlichen juristischen Erläuterungen verdeutlicht.
Gleichstellungsregelung leicht gemacht!


Kommunikationshilfeverordnung
Die Kommunikationshilfeverordnung nach § 9 Behindertengleichstellungsgesetz ist seit 24.07.2002 in Kraft. Hier wird die Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren nach dem BGG geregelt.
Fassung über die Kommunikationshilfeverordnung


Zielvereinbarung für barrierefreie Angebote in Hotellerie und Gastronomie
Gemeinsam mit anderen Behindertenverbänden, dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) und dem Hotelverband Deutschland hat der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. die erste bundesweite Zielvereinbarung unterzeichnet. Thema sind barrierefreie Angebote in Hotellerie und Gastronomie.


Diplomarbeit zu den Zielvereinbarungen

Thomas Worseck hat in seiner Diplomarbeit Zielvereinbarungen nach § 5 Bundesgleichstellungsgesetz am Beispiel des Deutschen Gehörlosen-Bundes e.V. erläutert und dargestellt, wie Zielvereinbarungen auf der Grundlage des BGG §5 mit der Wirtschaft geschlossen werden können.
Zielvereinbarungen


Gesetzentwurf der Bundesregierung

Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts

Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts können Sie hier lesen.


Evaluation des Behindertengleichstellungsgesetz

Abschlussbericht

Der Abschlussbericht vom Bundesministerium für Arbeit und Sozials können Sie hier lesen.


Beschlussempfehlung und Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

Die Beschlussempfehlung und der Bericht können Sie hier lesen.


Entwurf einer Verordnung über die Schlichtungsstelle

nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes und ihr Verfahren und zur Änderung weiterer Verordnungen

Das Anschreiben vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales können Sie hier lesen.


Klartext zu Artikel 2 „Änderung der Kommunikationshilfenverordnung“

Verordnung zur Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren können Sie hier lesen.


Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Verordnung über die Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes und ihr Verfahren und zur Änderung weiterer Verordnungen

Die Verordnung des Bundesministerium für Arbeit und Soziale können Sie hier lesen.


Neue Bundesfachstelle Barrierefreiheit eröffnet

Gemeinsam mit Edeltraud Glänzer, der Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS), hat Bundesministerin für Arbeit und Soziales Andrea Nahles am 19.07.2016 die organisatorisch bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See angesiedelte Bundesfachstelle Barrierefreiheit eröffnet, an der unser 2. Vizepräsident, Wolfgang Bachmann teilgenommen hat.

Diese Fachstelle, die durch die Weiterentwicklung des BGG vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde, soll durch Beratung öffentlicher Einrichtungen mehr Barrierefreiheit herstellen. Auch private Anbieter können sich an die Fachstelle wenden. Wenn auch private Anbieter von Dienstleistungen und Produkten die Barrierefreiheit immer konsequenter umsetzen, dann hilft das am Ende allen Menschen.

Informationen in Deutscher Gebärdensprache können Sie hier entnehmen.

Von links nach rechts:
Heinz-Günter Held, Direktor, Mitglied der Geschäftsführung der Knappschaft Bahn-See
Edeltraud Glänzer, der Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)
Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales
Verena Bentele, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
Peter Grothues, Direktor, Mitglied der Geschäftsführung der Knappschaft Bahn-See

Bericht als PDF zum Ausdrucken


DGB-Film 9/ 2016

Fünfzehnminütiger Film zu verschiedenen Themen mit Helmut Vogel, Präsident des DGB:

Das Video können Sie hier anschauen.

- Protesttag am 4. Mai 2016 in Berlin und Gespräch beim BMAS am 10. Mai 2016
Minute 0:13 bis 5:53

- Protestaktion gegen Barrieren anlässlich der Debatte über das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz vom 11.-12. Mai 2016
5:53 bis 9:56

- Stellungnahmen vom DGB zum Bundesteilhabegesetz und Nationalen Aktionsplan 2.0 vom 18. Mai 2016
9:56 bis 12:50

- Regionalkonferenzen in verschiedenen Städten im Juni 2016
12:50 bis Ende


DGB-Film 6/ 2016

Bericht zur Anhörung über BGG im Bundestag Berlin am 25.4.2016 mit Inhalten bzgl. Anhörung

Gebärdensprache (§ 6 und 9), Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft, Schlichtungsstelle, Fachstelle für Barrierefreiheit. Es waren H. Vogel, S. Niklas und L. Herb vom DGB anwesend. Die nächste Lesung findet am 12.5.16 statt. Bitte um Verständnis für die nicht hervorragende Beleuchtung wegen bewölktem Wetter.

Hier können Sie das Video anschauen.


Richtlinie für die Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten

vom 26. Oktober 2016

Die Bekanntgebung können Sie hier herunterladen.


Öffentliche Anhörung vom 25.4.2016

25. April 2016

Es wurden über verschiedene Themen vom BGG-neu besprochen. A. Bethke vom DBSV, als Sachverständiger eingeladen, hat auf die fachliche Frage von Herrn Schummer, behindertenpolitischem Sprecher der CDU-Bundestagsfraktion, nach Gebärdensprache im BGG, Paragraphen 6 und 9, ganz konkret beantwortet. Danach hat der DGB konkretes vereinbart mit H. Hüppe und Schummer. Es wird ein Filmbericht über die Anhörung kommen.

Zum Artikel "Nachbessern bei der Behindertengleichstellung"


Behindertengleichstellungsgesetz und Bundesteilhabegesetz

21. April 2016 | Gespräch mit Geschäftsführer A. Bethke und Referentin für Rechtsfragen, C. Möller

links: S. Niklas, C. Möller, A. Bethke, H. Vogel und L. Herb Der DBSV und DGB streben eine engere Zusammenarbeit in nächster Zeit im Sinne der Sinnesbehinderten an. A. Bethke war als Sachverständiger zur Anhörung über BGG am 25.4.2016 im Bundestag eingeladen.


Parlamentarisches Frühstück

13. April 2016 | Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts durch die Einbeziehung privater Anbieter von Dienstleistungen und Produkten Achtung, öffnet in einem neuen Fenster.

Es war ein ganz gutes Gespräch beim parlamentarischen Frühstück am 13. April! Es lässt hoffen, dass die politisch Verantwortlichen sich ernsthaft überlegen, die Privatwirtschaft im weiterentwickelten BGG klarer anzusprechen, als es bisher geplant ist.

Von links hinten: H. Vogel (Sprecher LIGA SV/DGB), (?), A. Bethke (DBSV), O. Miles-Paul (Sprecher LIGA SV/Bifos), H.-G. Heiden (Netzwerk Artikel 3), C. Möller (DBSV), A. Kammerbauer (DSB), vorne: H. Frehe (Referat für FBJJ), S. Arnade (Sprecherin LIGA SV/ISL) (www.liga-selbstvertretung.de)

 Der Versuch über den Weg mit Zielvereinbarungen im BGG 2002 hat nicht geklappt. Die LIGA Selbstvertretung mit 13 Mitgliedsorganisationen, darunter der DGB, unterstützt den Kompromissvorschlag vom Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FBJJ). Damit sollte der Weg zur inklusiven Gesellschaft erleichtert werden zum Vorteil aller Menschen. Der Begriff "Die Versagung angemessner Vorkehrungen ist eine Diskriminierung" dürfte für die Privatwirtschaft laut der UN-BRK auch nicht wegzudenken sein.

Weitere Nachrichten:
http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/33462
http://kerstin-tack.de/aktuell/2016/480296.php

Von Links:
Hubert Hüppe, CDU-Bundestagsabgeordneter, stellvertretendes Mitglied des Arbeits- und Sozialausschusses,
Karl Schiewerling, arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Sprecher der CDU-Bundestagsfraktion,
Kerstin Tack, behindertenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion