Deutscher Gehörlosen-Bund e.V.
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Das 115-Gebärdentelefon

07. Februar 2018

Die 115 ist der Kundenservice der öffentlichen Verwaltung. Sie vernetzt teilnehmende Servicecenter der Kommunen, Länder und Bundesbehörden durch ein gemeinsames Wissensmanagement.

Dadurch schafft sie mehr Bürgernähe und erleichtert Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zur Verwaltung. Die aufwändige Suche nach Zuständigkeiten und einzelnen Telefonnummern entfällt, zusätzliche Behördengänge werden verzichtbar.

An der 115 beteiligen sich derzeit über 500 Kommunen, zahlreiche Landesbehörden sowie umfassend die Bundesverwaltung mit über 88 Behörden und Institutionen. Damit können rund 51 Millionen hörende Bürgerinnen und Bürger die 115 erreichen.

Ziel des 115-Verbundes ist es, den 115-Zugang zu allgemeinen Informationen und Leistungen der öffentlichen Verwaltung möglichst allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung zu stellen. Mit Hilfe des 115-Gebärdentelefons können auch gehörlose und hörbehinderte Menschen die Behördennummer nutzen.

Über die 115 und das 115-Gebärdentelefon erhalten die Anruferinnen und Anrufer Auskünfte zu den häufigsten Behördenanliegen. Dabei ist es unerheblich, welche Behörde, Verwaltungsebene oder Zuständigkeit betroffen ist.

 

Zum Beispiel:
Ich ziehe von Köln nach Kassel um, wo kann ich mich dort anmelden?
Ich habe ein neues Auto gekauft, wann hat die Zulassungsstelle geöffnet?
Ich habe meinen Personalausweis verloren, wie beantrage ich einen neuen?
Wie melde ich ein Gewerbe an?
Wie lange bekomme ich eigentlich Elterngeld?
Welche Papiere brauche ich, um zu heiraten?

Weitere Infos zur Funktionsweise und Erreichbarkeit des 115-Gebärdentelefons finden Sie in diesem Flyer und auf der 115-Homepage