Deutscher Gehörlosen-Bund e.V.
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Aufgaben und Ziele des Deutschen Gehörlosen- Bundes

Der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. (DGB) vertritt die sozialpolitischen, kulturellen, beruflichen und gesundheitspolitischen Interessen der Gehörlosen und anderer Menschen mit Hörbehinderung in Deutschland mit dem Ziel ihrer Gleichstellung und Selbstbestimmung.
Der DGB besteht seit 1927 und setzt sich als ein Spitzenverband aus den sechszehn Landesverbänden und zehn bundesweiten Fachverbänden zusammen. In diesen Verbänden sind etwa 600 Vereine in ganz Deutschland angeschlossen. Der DGB betreibt enge Zusammenarbeit mit den Landes- und Fachverbänden und vertritt deren Interessen auf der Bundesebene.

Der Deutsche Gehörlosen-Bund sieht die Deutsche Gebärdensprache als ein eigenständiges, vollwertiges Sprachsystem an. Sie ist die Verständigungsform, welche die große Mehrheit der Gehörlosen, aber auch viele andere Menschen mit (hochgradiger) Hörbehinderung jeden Alters in der Kommunikation verwenden. Auf dieser Grundlage hat sich eine eigene Kultur- und Sprachgemeinschaft entwickelt, der sich zunehmend auch hörende gebärdensprachkompetente Menschen zugehörig fühlen.

Als „Gehörlos“ werden Personen bezeichnet, die aufgrund einer Hörschädigung bzw. Hörbeeinträchtigung (Taubheit oder Schwerhörigkeit) vorwiegend in Gebärdensprache kommunizieren. In Deutschland leben etwa 80.000 Gehörlose.

Die Deutsche Gebärdensprache bildet traditionell das Fundament des sozialen und kulturellen Zusammenlebens Gehörloser als Gebärdensprachgemeinschaft und trägt in erheblichem Maße zur Identität, psychischen Gesundheit und zur Bildung bei. Damit ist auch eine wichtige Grundlage zur gesellschaftlichen Integration sowie zur politischen Beteiligung gegeben.

Der Einsatz für die Deutsche Gebärdensprache trägt der Bedeutung Rechnung, die diese Sprache für die Lebenszusammenhänge Gehörloser hat. Die Bedeutung der deutschen Sprache (Schrift und Lautsprache) für eine unabhängige Lebensführung Gehörloser in unserer Gesellschaft wird damit in keiner Weise in Frage gestellt.

Der DGB hat seiner Satzung eine Präambel vorangestellt, die deutlich macht, dass sich die Definition für „Gehörlosigkeit“ aus Sicht der Betroffenen nicht so am medizinisch gesehenen Hörstatus, sondern vielmehr an der Identifikation mit der Gebärdensprachgemeinschaft orientiert.


Mit der gesetzlichen Anerkennung der Gebärdensprache durch das Sozialgesetzbuch IX (2001) und das Behindertengleichstellungsgesetz (2002) wurde ein wichtiges Ziel erreicht. Die Aufklärung über den Anspruch der Betroffenen auf Verwendung der Gebärdensprache und die Umsetzung der Neuregelungen in die Praxis erfordern weitere Anstrengungen seitens des DGB. So unterstützt der DGB z.B. Maßnahmen zur Ausbildung von Gebärdensprachdolmetscher_innen und gehörlosen Gebärdensprachdozent_innen und bemüht sich um den Aufbau einer entsprechenden Qualitätssicherung.
Darüber hinaus engagiert sich der DGB für die Interessen von Familien mit hörbehinderten Kindern.


Weiterhin setzt sich der DGB dafür ein, dass zunehmend Gehörlose im pädagogischen, sozialpädagogischen, technischen und medizinischen Bereich als Fachkräfte tätig werden können. Die Verbesserung des Beratungs- und Bildungsangebots für Gehörlose sowie der Auf- und Ausbau der Jugend-, Frauen-, Senioren-, Migrations-, Entwicklungszusammenarbeit  und der Schulpolitik, des Gewaltschutzes sowie der Notrufsysteme bilden weitere Schwerpunkte. Zusätzlich führt er regelmäßig sogenannte Führungskräfteseminare für die Mitarbeiter_innen der Mitgliedsverbändedurch.

Aktuell engagiert sich der DGB für die entsprechende Umsetzung des vor kurzem verabschiedeten Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Er hat sich dafür eingesetzt, dass die Bedürfnisse der Gehörlosen im Gesetzesvorhaben berücksichtigt werden.Der DGB konnte bewirken, dass besonders im Kommunikationsbereich einige Forderungen, die eine gleichberechtigtere Teilhabe der Gehörlosen und Taubblinden bewirken, im BTHG umgesetzt wurden.

Der DGB arbeitet eng mit dem Österreichischen Gehörlosenbund (ÖGLB) und dem Schweizerischen Gehörlosenbund (SGB-FSS) zusammen. Seit 2010 werden alle drei Jahre Fach- und Bildungskongresse im deutschsprachigen Raum organisiert. Auf europäischer Ebene ist der DGB Mitglied bei der 1985 gegründeten „European Union of the Deaf“ (EUD), in dem derzeit alle nationalen Gehörlosenverbände aus 28 EU-Ländern zusammengeschlossen sind. Ebenso ist der DGB beim Weltverband der Gehörlosen (WFD) seit ihrer Gründung 1951 Mitglied. In diesem Weltverband sind derzeit etwa 135 nationale Gehörlosenverbände aus allen Kontinenten vertreten. Der Weltverband organisiert alle vier Jahre einen Weltkongress der Gehörlosen.

Durch sein sozialpolitisches Engagement wurde in der Vergangenheit schon vieles erreicht wie z.B.:

  • Führerschein für Gehörlose
  • Freifahrt für Gehörlose im öffentlichen Personen-Nahverkehr
  • Untertitelung und Gebärdensprachdolmetschereinblendung bei Nachrichtensendungen im Fernsehen
  • Ausbildung Gehörloser in sozialen Berufen (z.B. Erzieher und Altenpfleger)
  • Einführung des Sozialgesetzbuches IX ( mit Recht auf Gebärdensprachdolmetscher beim Arzt oder am Arbeitsplatz) (2001)
  • Gesetzliche Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache durch das Bundesgleichstellungsgesetz (2002)
  • Verbesserungen für die soziale Teilhabe und Teilhabe in der Bildung im Bundesteilhabegesetz (2016)

Für die Zukunft hat der Deutsche Gehörlosen-Bund u.a. weitere Ziele:

  • Verbesserung und Umsetzung der bestehenden Gesetze
  • Mitarbeit beim Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
  • Umsetzung der aufgestellten Forderungen des Forderungskataloges vom Deutschen Gehörlosen-Bund e.V.
  • Flächendeckendes Bilinguales Angebot für Kinder mit Hörbehinderung
  • Barrierefreie Bildungsangebote für alle Menschen mit Hörbehinderung
  • Verbesserung des allgemeinen Beratungs- und Bildungsangebots
  • Durchsetzung der Forderung nach 100% Untertitelung und 5% Gebärdensprache im deutschen Fernsehen