Selbsthilfefoerderung 2022
20. April 2022
Herzlichen Dank für die Förderung im Jahr 2022
Wir bedanken uns bei folgenden Krankenkassen für die Unterstützung unserer Arbeit:
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KKH Kaufmännische Krankenkasse Projektförderung 14.067 Euro |
Update: 20. April 2022
Selbsthilfefoerderung 2021
20. April 2022
Herzlichen Dank für die Förderung im Jahr 2021
Wir bedanken uns bei folgenden Krankenkassen für die Unterstützung unserer Arbeit:
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GKV- Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Bund Pauschalförderung 50.000 Euro |
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BKK Dachverband Projektförderung 15.000 € |
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AOK Bundesverband GbR Projektförderung 20.700 € |
Update: 20. April 2022
Selbsthilfefoerderung 2020
15. Dezember 2020
Herzlichen Dank für die Förderung im Jahr 2020
Wir bedanken uns bei folgenden Krankenkassen für die Unterstützung unserer Arbeit:
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GKV- Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Bund Pauschalförderung 50.000 Euro |
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BARMER GEK Projektförderung 4.500 Euro |
Update: 15. Dezember 2020
Selbsthilfeförderung 2019
13. Dezember 2019
Herzlichen Dank für die Förderung im Jahr 2019
Wir bedanken uns bei folgenden Krankenkassen für die Unterstützung unserer Arbeit:
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GKV- Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Bund Pauschalförderung 50.000 Euro |
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BKK Dachverband Projektförderung 19.800 Euro |
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AOK Bundesverband Projektförderung 4.500 Euro |
Update: 13. Dezember 2019
Selbsthilfeförderung 2018
Herzlichen Dank für die Förderung im Jahr 2018
Wir bedanken uns bei folgenden Krankenkassen für die Unterstützung unserer Arbeit:
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GKV- Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Bund Pauschalförderung 50.000 Euro |
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AOK Bundesverband Projektförderung 20.500 Euro |
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DAK Gesundheit Projektförderung 2.700 Euro |
Update: 22. Juni 2018
Selbsthilfeförderung 2017
Herzlichen Dank für die Förderung im Jahr 2017
Wir bedanken uns bei folgenden Krankenkassen für die Unterstützung unserer Arbeit:
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GKV- Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Bund Pauschalförderung 45.000 Euro |
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DAK Gesundheit Projektförderung 13.500 Euro |
Update: 1. Juni 2017
Selbsthilfeförderung 2016
Herzlichen Dank für die Förderung im Jahr 2016
Wir bedanken uns bei folgenden Krankenkassen für die Unterstützung unserer Arbeit:
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GKV- Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Bund Pauschalförderung 42.000 Euro |
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Barmer GEK Projektförderung 8.125,81 Euro |
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BKK Dachverband Projektförderung 11.000 Euro |
Update: 1. Juni 2017
Selbsthilfeförderung
Bereits seit dem Jahr 1992 gibt es eine gesetzliche Grundlage für die Selbsthilfeförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen.
Seit dem 01. 01. 2008 sind die Krankenkassen durch die Schaffung des § 20c SGB V zur Förderung der Selbsthilfe verpflichtet. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz-PrävG) vom 17.06.2015 wurde der bisherige §20c in den §20h umgewandelt.
Die rechtlichen Grundlagen sind in den Formulierungen des Gesetzes, den Formulierungen in der Begründung des Gesetzentwurfs, die die Intentionen des Gesetzgebers präzisieren sowie im neuen „Leitfaden Selbsthilfeförderung“ des GKV Spitzenverbandes enthalten.
a) Im Rahmen der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung fördern die Krankenkassen bzw. Krankenkassenverbände auf Bundes-, Landes- und Ortsebene die Selbsthilfe gemeinschaftlich über einen Gemeinschaftsfonds.
Die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung soll zumindest 50 % der Gesamtmittel der Selbsthilfeförderung umfassen und soll als pauschale Förderung ausgestaltet sein.
An den Beratungen über die Mittelvergabe aus diesen Fonds sind auf allen Ebenen Vertreter der Selbsthilfe zu beteiligen. Zumindest auf Bundes- und auf Landesebene existieren hierzu gemeinsame Fördergremien der Krankenkassen und der Selbsthilfe.
Da die Umsetzung der Rahmenempfehlungen in den Bundesländern unterschiedlich erfolgen kann, empfiehlt es sich, sich vor der Antragstellung mit den Ansprechpartnern der Krankenkassen auf der Landesebene in Verbindung zu setzen.
b) Neben der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung gibt es nach wie vor auf allen Förderebenen die sog. kassenindividuelle Selbsthilfeförderung, die von den Krankenkassen überwiegend als Projektförderung ausgestaltet ist.
Hier besteht die Problematik, dass sich die Kassenlandschaft in Deutschland in einem rasanten Wandel befindet. Krankenkassen fusionieren, treten aus Kassenverbänden aus, ändern ihren Namen, die Zahl der Kassenmitarbeiter und der Geschäftsstellen der Kassen wird verringert etc.
Dies bringt es mit sich, dass sich auch die Ansprechpartner der Kassen für den Bereich Selbsthilfeförderung häufig ändern und dass Förderpolitiken und Förderverfahren sehr unterschiedlich sein können. Die hier eingestellte Liste der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner auf der Bundesebene für die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung sowie die kassenindividuelle Selbsthilfeförderung ist aktualisiert. Dies gilt auch für die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung in den Bundesländern.