Deutscher Gehörlosen-Bund e.V.
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Medien, TV, Kommunikation

Welche Sonderkonditionen erhalten Gehörlose bei Ihrem Handy-Vertrag?
Der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. hat mit T-Mobile eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen, damit seine Mitglieder günstige Sonderkonditionen in Anspruch nehmen können. Dabei geht es um einen speziellen Tarif für Personen, die unterwegs regelmäßig E-Mails versenden, aber nicht telefonieren müssen. Nähere Informationen finden Sie hier. Der gehörlose Mitarbeiter Christian Ebmeyer aus Hamburg hilft Ihnen gerne weiter.

 

Wie können Gehörlose von den GEZ-Gebühren befreit werden?
Gehörlose und Schwerhörige mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50% haben in ihrem Ausweis das Kennzeichen „RF“. Damit sind sie nach § 1 Befr. VO von der Pflicht befreit, Rundfunkgebühren an die GEZ zu zahlen. Die Befreiung von den Rundfunkgebühren müssen Gehörlose und Schwerhörige bei der GEZ beantragen. Das entsprechende Antragsformular finden Sie hier. Dem Antrag muss ein Nachweis über die Berechtigung beiliegen, also eine beglaubigte Kopie des gültigen Schwerbehindertenausweises mit dem Kennzeichen „RF“, oder eine Kopie des Feststellungsbescheids des Versorgungsamtes über die Zuerkennung des “RF-Merkzeichens“ mit Gültigkeitszeitraum.

 

Welche Sendungen mit Deutscher Gebärdensprache gibt es?
Im Fernsehen gibt es neben der Sendung "Sehen statt Hören" kaum Einblendungen von Gebärdensprachdolmetschern.
Mehr und mehr wird das Internetangebot mit Deutscher Gebärdensprache ausgeweitet.

  • Hier finden Sie eine Auflistung des WDR.
  • Hier finden Sie eine Auflstung des MDR.
  • Hier finden Sie eine Auflistung des TV Programms vom ARD in Deutscher Gebärdensprache.
  • Hier finden Sie die Tagesschau mit Deutscher Gebärdensprache.
  • Hier finden Sie die Kindernachrichten des NDR in Deutscher Gebärdensprache.
  • Hier finden Sie eine Auflistung der Online Platform "TV Butler".
  • Hier finden Sie Videos für Kinder in Deutscher Gebärdensprache.


Wie viele und welche Sendungen haben im deutschen Fernsehen Untertitel für Hörgeschädigte?
Noch immer untertiteln Fernsehsender in Deutschland viel zu wenig. Den größten Anteil an Untertiteln haben die gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Sender; die meisten Privatsender hingegen untertiteln kaum oder gar nicht. Deutschland ist im Hinblick auf die Untertitelung von Fernsehsendungen für hörgeschädigte Menschen im Vergleich zu anderen Ländern wie den USA (100%), Großbritannien (100%) oder den Niederlanden (80%) noch ein „Entwicklungsland“.

Aktuelle Entwicklungen zu den Verbesserungen der Untertitelung können Sie hier einsehen.

  • Der NDR listet hier seine Sendungen mit Gebärdensprache auf.
  • Hier finden Sie einen Bericht des BR.

Technische Hilfsmittel

Wo bekommt man Lichtsignal- oder Vibrationsanlagen?
Beim Hörgeräteakustiker oder direkt beim Hersteller.

 

Wer übernimmt die Kosten für Licht- oder Vibrationsanlagen?
Die gesetzlichen Krankenkassen erkennen Lichtsignalanlagen, Vibrationsmeldegeräte, Licht- und Vibrationswecker sowie mittlerweile auch Rauchmelder als Hilfsmittel an. Sie sind im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen in der Produktgruppe 16 („Kommunikationshilfen“) aufgeführt.
Licht- und Vibrationsanlagen müssen Sie beantragen. Dazu brauchen Sie eine Hilfsmittelverordnung oder ein Rezept von Ihrem HNO-Arzt, mit der er bestätigt, dass Sie darauf angewiesen sind, und einen Kostenvoranschlag. Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse. Die Höhe des Zuschusses ist unterschiedlich je nach Produkt, Bedarf und Krankenkasse. Für Licht- oder Vibrationsanlagen, die nicht zuhause, sondern am Arbeitsplatz benötigt werden, sind die Krankenkassen nicht zuständig. In dem Fall wenden Sie sich bitte an den Betriebsrat oder Behindertenbeauftragten Ihrer Firma, an das Integrationsamt, oder an die Reha-Servicestellen der Agenturen für Arbeit.

Wo bekomme ich einen nicht-akustischen Brandmelder?
Gehörlose können die akustischen Signale von handelsüblichen Rauchmeldern nicht hören. Damit sie im Fall eines Feuers rechtzeitig alarmiert werden, ist es sinnvoll, Brandmelder einzusetzen, die Licht- oder Vibrationssignale senden. Diese sind u.a. bei den Firmen, die auch andere Licht- und Vibrationsanlagen anbieten, erhältlich. Zum Teil sind die Funkrauchmelder in bereits bestehende Licht- und Vibrationsanlagen integrierbar.

 

Wo bekomme ich Hilfe bei der Kostenübernahme für meine Klingelanlage, Brandmelder etc.?

  • Hier erhalten Sie Beratung in Gebärdensprache und Hilfe bei der Kostenübernahme. Zum Beispiel übernimmt die Firma DeafTechnik sämtliche Kooperationen und den Schriftverkehr mit der Krankenkasse sowie die Bestellung für die Kunden. Die Teile der Klingelanlage werden dann an die Hausadresse geliefert.
  • Gute Beratung finden Sie z.B. auf den Internetseiten von Humantechnik.

 

Werden die Kosten für Brandmelder übernommen?
Bei Brandmeldern/ Rauchmeldern handelt es sich um Hilfsmittel nach § 33 SGB. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts müssen die Kosten für Brandmelder übernommen werden. Siehe weitere Informationen hier und hier.


Anbieter

Hier finden Sie eine Übersicht über Firmen, die technische Hilfsmittel für Gehörlose anbieten:
Auf dieser Seite finden Sie Informationen über technische Hilfsmittel für Hörgeschädigte. Lichtsignalanlagen oder Licht- und Vibrationsgeräte sind ganz nützlich für hörgeschädigte Menschen. Die Kosten für solche Hilfsmittel können beispielsweise von den gesetzlichen Krankenkassen oder anderen Reha-Trägern übernommen werden.

 

BRAUN Technische Hilfsmittel
Herr Bernd Braun
Stuttgarter Str 248
D-78532 Tuttlingen
http://braun-th.com/

Tel.: + 49 ( 0 ) 7461 - 8955
Fax: + 49 (0) 7461 - 12717
Bildtelefon: + 49 ( 0) 7461 – 96 79 20
E-Mail: info@braun-th.com

 

Hörgeschädigten Technik B&K GmbH
Siemensstraße 13
48341 Altenberge
Tel: 02505 / 603
Fax: 02505 / 3659
E-Mail: info@hgt.de
www.hgt.de


HUMANTECHNIK GmbH
Hauptwerk
Im Wörth 25
79576 Weil am Rhein
Tel: 07621 / 95689-0
Fax: 07621 / 95689-70
E-Mail: info[at]humantechnik.com
www.humantechnik.com



Mobily ProCom GmbH
Kommunikationstechnik für Hörgeschädigte
Balanstrasse 16
81669  München
Tel: 089 / 95789742
ST: 089 / 95789743
BT: 089 / 95760267
Fax: 089 / 9575241
SMS: 0173 / 33589153
E-Mail: info[at]mobilypro.com
www.mobilypro.com


Reha-Com-Tech

Reha-Technik & Kommunikationstechnik für Hörgeschädigte
Ralf Oedekoven
Thebäerstr. 51
54292 Trier
Tel: 0651 / 9945680
Fax: 0651 / 9945681
E-Mail: info[at]reha-com-tech.de
www.reha-com-tech.de

 

Multiton Elektronik GmbH
Roßstr. 11
40476 Düsseldorf
Telefon: 0211/46902-0
Telefax: 0211/4690214
E-Mail: info@multitone.de
Internet: www.multitone.de